Gratisfahrten für Einser-Schüler vom 01.08. bis 15.09.25
Sehr gute schulische Leistungen sollen belohnt werden. Daher fahren Schülerinnen und Schüler bis einschl. 17 Jahren während der bayerischen Sommerferien frei, wenn sie mindestens einmal die Note "1" vorweisen können (Zeugniskopie) und sich jeweils in Begleitung eines vollzahlenden Familienangehörigen befinden.
Die Freifahrten werden auch für Erstklässler, wenn sie das Klassenziel erreicht haben, sowie für Schüler an "Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung" gewährt.
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