Hinweise für die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren
- Hunde dürfen nur unter Aufsicht einer geeigneten Person mitfahren. Sie dürfen sich an Bord und auf den Stegen nicht frei bewegen. Hunde, die andere Gäste stören, müssen angeleint werden.
- Auf den Schiffen der Schifffahrt Starnberger See gibt es keine generelle Maulkorbpflicht. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen jedoch einen Maulkorb tragen und angeleint sein.
- Kampfhunde (nach der bayerischen Verordnung über gefährliche Hunde vom 10. Juli 1992) werden nicht mitgenommen.
- Kleine Tiere – bis zur Größe einer Hauskatze – können in einem geschlossenen und artgerechten Transportbehälter mitreisen. Dieser muss so beschaffen sein, dass weder Personen noch Sachen beeinträchtigt werden.
- Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
- Bitte beachten Sie im Interesse unserer übrigen Fahrgäste, dass Sie Ihren Hund nicht unmittelbar vor der Fahrt im See baden lassen. Das Bootspersonal kann die Beförderung von nassen Hunden verweigern.
Fahrräder, Segways, SUP etc.
Was ist möglich?
- Fahrräder sowie Segways und E-Scooter werden auf allen Schiffen mitgenommen, sofern genügend Platz vorhanden ist und keine Fluchtwege blockiert werden.
- Lastenfahrräder werden generell nicht mitgenommen, da sie für die Landungsbrücken zu groß sind.
- Fahrrad-Anhänger mit einer Breite bis zu 90 cm können als Gespann auf das Schiff geschoben werden. Ist der Anhänger breiter, so ist er vom Rad zu trennen.
- SUP-Boards werden nur zusammengelegt transportiert.
- Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Fahrräder pro Schiff aus Sicherheitsgründen begrenzt ist. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern.
Was kostet es?
- Ein Fahrradticket erhalten Sie an der Schiffskasse. Das Ticket ist pro Strecke (Fahrt) zu lösen.
- Das MVV-Fahrradticket wird nicht akzeptiert.