Hinweise für die Mitnahme von Hunden

  • Hunde dürfen nur unter Aufsicht einer geeigneten Person mitfahren. Sie dürfen sich an Bord und auf den Stegen nicht frei bewegen. Hunde, die andere Gäste stören, müssen angeleint werden.
  • Auf den Booten der Schifffahrt Königssee gilt Maulkorbpflicht für alle Hunde – egal welche Rasse oder Größe. Nur Hunde in geschlossenen Transportboxen sind davon ausgenommen. Blindenführhunde und gekennzeichnete Assistenzhunde brauchen keinen Maulkorb.
  • Kampfhunde (nach der bayerischen Verordnung über gefährliche Hunde vom 10. Juli 1992) werden nicht mitgenommen.
  • Hundeanhänger können in der Regel nicht befördert werden.
  • Bitte beachten Sie im Interesse unserer übrigen Fahrgäste, dass Sie Ihren Hund nicht unmittelbar vor der Fahrt im See baden lassen. Das Bootspersonal kann die Beförderung von nassen Hunden verweigern.

Wandern und Bergsteigen mit Hunden

Auch die Hunde von Bergsteigern müssen bei der Rückfahrt von Salet, St. Bartholomä oder Kessel einen Maulkorb tragen. Um nicht von der Beförderung ausgeschlossen zu werden, nehmen Sie bitte einen Maulkorb im Rucksack mit.

Beweggründe zur Maulkorbpflicht auf dem Königssee

Auf den Elektromotorbooten ist nur wenig Platz. Dadurch kann es zwischen Fahrgästen und Hunden manchmal zu unangenehmen Situationen kommen. Viele Gäste haben Angst vor Hunden und fühlen sich auf engem Raum unsicher.

Auch für Hunde ist die Fahrt oft stressig – durch Enge, Hitze und wenig Frischluft. Die Bootsbesatzung kann nicht immer einschätzen, wie sich ein Hund verhält.

Deshalb gilt zum Schutz aller Fahrgäste eine allgemeine Maulkorbpflicht für Hunde.

Kleine Tiere

Kleine Tiere – bis zur Größe einer Hauskatze – können in einem geschlossenen Transportbehälter mitreisen. Dieser muss so beschaffen sein, dass weder Personen noch Sachen beeinträchtigt werden.