Alle Informationen kompakt

Sind noch Fragen offen? Dann nutzen Sie unsere Info-Blätter mit allem Wissenswerten rund um ...

Häufige Fragen

1. Vor der Fahrt

Den aktuellen Einsatzplan der Raddampfer finden Sie unter Fahrplan.

2. Auf den Schiffen

Auf sämtlichen Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt ist das Rauchen bei Linienfahrten (= fahrplanmäßige Fahrten) seit dem 08.04.2012 nicht mehr gestattet. Damit wurde das für Innenräume bereits bestehende Rauchverbot auf die Freidecks erweitert.

Das Rauchen auf den Freidecks ist bei Sonderfahrten (Charterfahrten, Erlebnisfahrten) erlaubt. In den Innenräumen ist das Rauchen generell nicht gestattet.

Was sind Charterfahrten? Eine Privatperson oder eine Firma mietet ein Schiff exklusiv für eine Veranstaltung > Rauchen auf dem Freideck ist erlaubt.

Was sind Erlebnisfahrten? Veranstaltungen, die im Programm der Seenschifffahrt veröffentlicht werden und nicht im Rahmen von Linienfahrten stattfinden. Das sind z. B. alle Tanzfahrten, Schlemmerfahrten, Gourmetfahrten, Kirchweihfahrten etc. > Rauchen auf dem Freideck ist erlaubt.
Die Brunchfahrten werden zwar im Programm veröffentlicht, finden aber im Rahmen der regulären Linienfahrten (große Rundfahrten) statt. > Hier gilt das generelle Rauchverbot.

Was sind Linienfahrten? Jene Fahrten, die im Rahmen eines Fahrplans durchgeführt werden. > Rauchverbot auf dem ganzen Schiff.

Die Fahrt kann nur bei Rundfahrten unterbrochen werden. Dabei kann man die südliche bzw. nördliche Rundfahrt einmal und die große Rundfahrt zweimal unterbrechen. Streckenfahrten können nicht unterbrochen werden. 

Auf dem Schiff Nr. 2 und 3 (Kurs 4) befindet sich eine Gastronomie an Bord, die allerlei schmackhafte Gerichte anbietet. Auf dem Schiff Nr. 3 (Kurs 8) gibt es einen Kioskbetrieb. Auf den Schiffen Nr. 1, 4 und 5 befindet sich ein Getränkeautomat an Bord.

Selbst mitgebrachte Speisen und Getränke können Sie außerhalb des Restaurantbereichs verzehren.

Diese können aus Platz- und Sicherheitsgründen (TÜV-Auflagen bezüglich Fluchtwege) nur in begrenzter Anzahl mitgenommen werden. Die Entscheidung der Mitnahme trifft die Schiffsbesatzung.

Das Ticket ist pro Strecke (Fahrt) zu lösen.

Das MVV-Fahrradticket wird nicht akzeptiert.

Lastenfahrräder (Cargo bikes) können aufgrund ihrer Größe nicht mitgenommen werden, da diese über die schmalen Landungsbrücken nicht auf das Schiff kommen. Abgehängte Kinder-Fahrradanhänger passen hingegen auf die Landungsbrücken.

SUB-Boards werden nur zusammengelegt transportiert.

Die reinen Fahrzeiten sind wie folgt:

Südliche Rundfahrt: ca. 1 Std. 15 Minuten

Nördliche Rundfahrt: ca. 2 Std.

Große Rundfahrt: ca. 3 Std. 30 Minuten

Der Ausgangspunkt zur Besichtigung des Klosters ist Herrsching. Von hier gelangen Sie mit dem Bus oder zu Fuß (schöner Wanderweg durch das Kiental; Gehzeit ca. 1 Std.) zum Kloster Andechs. Der Dampfersteg in Herrsching wird mehrmals täglich von unseren Schiffen angefahren. 

Wir freuen uns, wenn Paare an Bord unseres Raddampfers DIESSEN in den Hafen der Ehe einlaufen.

Voraussetzung für die Eheschließung an Bord ist, dass die Trauung durch einen Beamten des Standesamtes Dießen (Tel. +49 (0)8807 929-40) vollzogen wird und das Schiff während der Zeremonie fest am Dampfersteg in Dießen vertäut liegt.

Nur der Markt Dießen hat Räumlichkeiten an Bord des RMS DIESSEN für Eheschließungen gewidmet!

Sollten Sie sich für eine Trauung an Bord  interessieren, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Standesamt Dießen in Verbindung und klären parallel mit uns (Tel. +49 (0)8143 94021) die Verfügbarkeit des Raddampfers DIESSEN für Ihren Wunschtermin ab.

Ihr schönster Tag im Leben läuft dann folgendermaßen ab:

Das Schiff steht exklusiv der Hochzeitsgesellschaft zur Verfügung. Im Rahmen der Feierlichkeit wird der Raddampfer am Steg in Dießen vertäut, der Standesbeamte kommt an Bord und vollzieht die Trauung. Nach der Zeremonie feiern Sie Ihren besonderen Tag auf dem Schiff weiter.

Weitere Infos in einem PDF

Am Ammersee gibt es keine generelle Maulkorbpflicht (das ist nur am Königssee der Fall).

Ein offenes Wort zur Begrifflichkeit Raddampfer bzw. Radmotorschiff

Bei der Schifffahrt Ammersee sind zwei Radmotorschiffe (HERRSCHING und DIESSEN) im Einsatz. Die offizielle Bezeichnung für diesen Schiffstyp ist RMS (für Radmotorschiff; z. B. RMS DIESSEN). Die übrigen Schiffe werden mit MS (für Motorschiff, z. B. MS UTTING) bzw. am Königssee auch mit EMB (für Elektromotorboot, z. B. EMB RAMSAU) bezeichnet.

Die Schiffsbezeichnung "MS" ist  unseren Fahrgästen geläufig. Vielleicht ist das so aufgrund der bekannten Fernsehserie "Traumschiff".  Mit dem Begriff "RMS" bzw. "Radmotorschiff"  tun wir uns schwerer.  Gerade am Telefon aber auch an Bord unserer Schiffe ist uns aufgefallen, dass unsere Fahrgäste immer vom Raddampfer sprachen. Auch Journalisten verwendeten in ihren Artikeln gerne den Begriff "Raddampfer" oder "Dampfer".

Wir fanden diese Schiffsbezeichnung sympathisch und für alle verständlich. Deshalb bezeichnen wir die Radmotorschiffe als "Raddampfer". Die "Raddampfer" HERRSCHING und DIESSEN sind Seitenradmotorschiffe, d. h. sie werden nicht mit einer Schraube am Heck des Schiffes sondern über zwei seitlich montierte Räder angetrieben. Dabei handelt es sich um eine historische Bauform, welche so heute nicht mehr gebräuchlich ist.  Unsere beiden "Raddampfer" werden allerdings nicht mit Dampf angetrieben. Der Antrieb der beiden seitlichen Räder erfolgt mit modernen und emmissionsarmen Dieselmotoren und nicht mit Hilfe einer Dampfmaschine.  Heute gibt es nur noch wenige Schiffe die mit einer Dampfmaschine angetrieben werden, dennoch hat sich der Begriff "Dampfer" in unserem Sprachgebrauch gehalten und wird für die Bezeichnung aller möglichen Schiffstypen verwendet.

Wenn wir also in unseren Texten von "Raddampfern" oder "Dampfern" sprechen, dann wollen wir damit niemanden irreführen oder ein Dieselschiff zu einem "Dampfer" aufwerten. Wir verwenden den Begriff lediglich, weil er verbreitet ist und sich sympathisch anhört.