Preise

Rundfahrten   Preis pro Erwachsenen
Große Rundfahrt    25,00 €*
Südliche Rundfahrt    15,10 €*
Nördliche Rundfahrt   20,10 €*

*inkl. 7 % MwSt.


  • Kinder bis 5 Jahre auf allen Linienfahrten frei. 
  • Kinder von 6 bis 17 Jahren erhalten 50 % Ermäßigung (auf volle 10 Cent aufgerundet) auf den Erwachsenenpreis. 
    Dies gilt nicht bei Sonderangeboten wie z. B. Kombitickets, Jahreskarten etc.
  • Familienermäßigung auf allen Linienfahrten: Ein vollzahlender Familienangehöriger (Mama, Papa, Oma oder Opa) zahlt für das erste eigene Kind/Enkelkind von 6 bis 17 Jahren den Kindertarif und für alle weiteren eigenen Kinder/Enkelkinder von 6 bis 17 Jahren pro Fahrt jeweils nur 1 €.  Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis (Ausweis oder ähnliches) vorzulegen.
Ermäßigter Fahrpreis für Gruppen ab 20 vollzahlenden Personen je Erwachsener

Große Rundfahrt

22,50 €*
Nördliche Rundfahrt 18,10 €*
Südliche Rundfahrt 13,60 €*

*inkl. 7 % MwSt.

  • Voraussetzung: Eine Person kauft die Tickets für alle Gruppenmitglieder.
  • Die Fahrkarten erhalten Sie auf dem Schiff. Bitte kaufen Sie unmittelbar nach Betreten des Schiffes die Fahrscheine an der Schiffskasse.
  • Eine Sitzplatzreservierung ist nur in Verbindung mit der Abnahme einer gastronomischen Leistung möglich. Hierzu berät Sie gerne unsere Schiffsgastronomie unter Tel. +49 8143 94113 oder ammersee@paulmueller.net.
  • Eine Kombination der Gruppenermäßigung mit anderen Ermäßigungen ist nicht möglich.
  • Wir haben auch attraktive Gruppen-Pauschalen im Angebot. Hier können Sie zu einem Pauschalpreis eine gastronomische Leistung mit einer Schifffahrt verbinden.  Näheres unter Angebote.
  • Beachten Sie bitte auch das Merkblatt "Weitere Informationen für Gruppenreisen".

Menschen mit Handicap: Freifahrt nur bei Vorlage des Originalausweises mit gültiger Wertmarke (nach § 228 SGB IX). Bitte holen Sie sich nach Vorlage des Ausweises an der Schiffskasse ein Freifahrtticket ab.

  • Ausweis und Wertmarke

Die Schifffahrt Ammersee betreibt einen öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 230 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX. Menschen mit Behinderung, die nach § 228 SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr haben und im Besitz eines entsprechend gekennzeichneten und mit einer gültigen Wertmarke versehenen Ausweises sind, werden auf allen Linienfahrten unentgeltlich befördert. Bitte zeigen Sie Ihren entsprechend gekennzeichneten Ausweis im Original dem Bootsschaffner vor. Kopien werden nicht anerkannt. 

  • Begleitpersonen

Unentgeltlich befördert wird bei der Schifffahrt Ammersee auch eine Begleitperson, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist (Kennzeichen „B"). Dies gilt auch, wenn der Schwerbehinderte selbst wegen des Fehlens der gültigen Wertmarke keinen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung hat.

  • Vom Blindenführhund bis Rollstuhl

Was Menschen mit Behinderung zum Reisen brauchen wird kostenlos befördert. Hierzu gehören orthopädische Hilfsmittel und Krankenfahrstühle. Auch Blindenführhunde werden unentgeltlich befördert.

 

Weitere Informationen und Tipps zum Schiffsausflug finden Sie auf dem Merkblatt "Menschen mit Behinderung".

  • Montag ist Seniorentag: Senioren ab 65 Jahren erhalten montags eine Ermäßigung von 25 % (auf volle 10 Ct. aufgerundet) auf den Fahrpreis für Rundfahrten (nicht auf Streckenfahrten).
  • Hunde werden zum Preis von 3,00 € (inkl. MwSt.) pro Fahrt befördert. Bitte leinen Sie den Hund an. Um andere Fahrgäste nicht zu gefährden, kann das Schifffahrtspersonal das Anbringen eines Maulkorbs jederzeit verlangen und ggf. auch die Beförderung des Hundes verweigern.
  • Kampfhunde werden generell nicht befördert.
  • Blindenführhunde werden kostenlos befördert.
  • Bitte beachten Sie im Interesse unserer übrigen Fahrgäste, dass Sie Ihren Hund nicht unmittelbar vor der Fahrt im See baden lassen. Das Schifffahrtspersonal kann die Beförderung von nassen Hunden verweigern.
  • Fahrräder, E-Scooter, Elektroräder und Segways werden zum Preis von 3,00 € (inkl. MwSt.) pro Fahrt befördert. Eine Beförderung  ist auf allen Linienschiffen in begrenztem Umfang möglich (wenn keine Fluchtwege verstellt werden).
  • Räder mit Kinderanhänger werden ebenfalls befördert. Das Entgelt ist nur für das Rad zu bezahlen. Etwas problematisch ist bei den Anhängern der Zustieg auf die Schiffe. Um den Zustieg über die schmalen Landungsbrücken reibungslos zu gestalten, ist der Hänger vom Rad zu trennen.
  • Sog. Lastenräder können leider nicht befördert werden, da diese aufgrund ihrer Größe nicht über die Landungsbrücken auf das Schiff kommen.
  • SUB-Boards werden nur zusammengelegt transportiert.
  • Kindergruppen (Kinder bis 5 Jahre)

Nur die Kinder (bis 5 Jahre) fahren kostenlos. Alle Aufsichtspersonen zahlen den Tarif für Erwachsene und ältere Kinder (ab 6 Jahre) den Kinderpreis.

  • Schüler- und Jugendgruppen von 6 bis 17 Jahren

Für je 10 zahlende Schüler bzw. Jugendliche erhält eine volljährige Aufsichtsperson eine Freifahrt. Die Karten müssen für alle Gruppenmitglieder von einer Aufsichtsperson bezahlt und abgeholt werden.

Wussten Sie, dass ...

  • ... Kartenzahlung möglich ist.
  • ... die Fahrkarte nur am Lösungstag gültig ist.
  • ... Sie die Fahrkarte nur auf dem Schiff erhalten.
  • ... Ermäßigungen nicht kombiniert werden können. Außerdem weisen wir darauf hin, dass für ermäßigte Fahrscheine entsprechende Nachweise (z. B. Altersnachweis) durch den Fahrgast zu erbringen sind.
  • ... die Tarifbestimmungen der Bayerischen Seenschifffahrt zu beachten sind.