Preise

Rundfahrten   Preis pro Erwachsenen
Große Rundfahrt - zweimalige Unterbrechung möglich   19,00 €*
Südliche Rundfahrt - einmalige Unterbrechung möglich   14,00 €*

*inkl. 7 % MwSt.


  • Kinder bis 5 Jahre auf allen Linienfahrten frei. 
  • Kinder von 6 bis 17 Jahren erhalten 50 % Ermäßigung (auf volle 10 Cent aufgerundet) auf den Erwachsenenpreis. 
    Dies gilt nicht bei Sonderangeboten wie z.B. Kombitickets, Jahreskarten etc.
  • Familienermäßigung auf Linienfahrten: Ein vollzahlender Familienangehöriger (Mama, Papa, Oma oder Opa) zahlt für das erste eigene Kind/Enkelkind von 6 bis 17 Jahren den Kindertarif und für alle weiteren eigenen Kinder/Enkelkinder von 6 bis 17 Jahren pro Fahrt  jeweils nur 1 €.  Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis (Ausweis oder ähnliches) vorzulegen.
  • Die Schiffe auf der großen Rundfahrt (Linie A und in der Regel auch Linie B) werden gastronomisch bewirtet. Hier können Sie Eis, Getränke und Kleinigkeiten zum Essen kaufen.

10 % ermäßigter Fahrpreis für Gruppen ab 20 vollzahlenden Personen  

z. B. für die große Rundfahrt (Preis bis 15 km)

17,10 €* je Erwachsenen
z. B. für die südliche Rundfahrt (Preis bis 10 km) 12,60 €* je Erwachsenen

*inkl. 7 % MwSt. Die Ermäßigung wird auf volle 10 Ct. aufgerundet.

  • Voraussetzung: Eine Person kauft einen Sammel-Fahrschein für alle Gruppenmitglieder (d. h. ein Ticket für alle Gruppenmitglieder).
  • Die Fahrkarten (Sammelfahrschein) erhalten Sie auf dem Schiff.
  • Die Gruppenermäßigung gibt es auf allen Linienfahrten.
  • Eine Kombination der Gruppenermäßigung mit anderen Ermäßigungen ist nicht möglich.
  • Wir nehmen für die große Rundfahrt (Linie A und B) gerne Ihre Gruppenanmeldung (ab 20 Personen) entgegen. Für die kleineren Schiffseinheiten (Linie C und D) können keine Gruppenanmeldungen bzw. Sitzplatzreservierungen angenommen werden. Hier gelangen Sie zur Online-Anmeldung für Gruppen.

  • Beachten Sie bitte auch das Merkblatt "Weitere Informationen für Gruppenreisen".

Menschen mit Handicap: Freifahrt nur bei Vorlage des Originalausweises mit gültiger Wertmarke (nach § 228 SGB IX). Bitte holen Sie sich nach Vorlage des Ausweises beim Bootsschaffner ein Freifahrtticket ab.

  • Ausweis und Wertmarke

Die Schifffahrt Tegernsee betreibt einen öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 230 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX. Menschen mit Behinderung, die nach § 228 SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr haben und im Besitz eines entsprechend gekennzeichneten und mit einer gültigen Wertmarke versehenen Ausweises sind, werden auf allen Linienfahrten unentgeltlich befördert. Bitte zeigen Sie Ihren entsprechend gekennzeichneten Ausweis im Original dem Bootsschaffner vor. Kopien werden nicht anerkannt. 

  • Begleitpersonen

Unentgeltlich befördert wird bei der Schifffahrt Tegernsee auch eine Begleitperson, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist (Kennzeichen „B"). Dies gilt auch, wenn der Schwerbehinderte selbst wegen des Fehlens der gültigen Wertmarke keinen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung hat.

  • Vom Blindenführhund bis Rollstuhl

Was Menschen mit Behinderung zum Reisen brauchen wird kostenlos befördert. Hierzu gehören orthopädische Hilfsmittel und Krankenfahrstühle. Auch Blindenführhunde werden unentgeltlich transportiert.

 

Weitere Informationen und Tipps zum Schiffsausflug finden Sie auf dem Merkblatt "Menschen mit Behinderung".

  • Fahrräder, E-Scooter, Elektroräder und Segways werden gegen ein geringes Entgelt von 3,00 € (inkl. MwSt) pro Fahrt befördert. Eine Beförderung ist nur auf der Linie A und B und im begrenzten Umfang möglich. Diese Linien werden von den großen Gastronomieschiffen bedient. An manchen Tagen wird auf der Linie B allerdings ein kleines Schiff eingesetzt, dann ist der Transport nicht möglich (wegen Verstellen der Fluchtwege). Kein Transport auf den Linie C und D.
  • SUB-Boards werden nur zusammengelegt transportiert.
  • Räder mit Kinderanhänger werden ebenfalls befördert. Das Entgelt ist nur für das Rad zu bezahlen. Etwas problematisch ist bei den Anhängern der Zustieg auf die Schiffe. Um den Zustieg über die schmalen Landungsbrücken reibungslos zu gestalten, ist der Hänger vom Rad zu trennen.
  • Sog. Lastenfahrräder (Cargo bikes) werden nicht transportiert, da diese nicht über die schmalen Landungsbrücken passen.

Bei der Schifffahrt Tegernsee gibt es keine Ermäßigung für Senioren.

  • Hunde werden zum Preis von 3,00 € (inkl. MwSt.) pro Fahrt befördert. Bitte leinen Sie den Hund an. Um andere Fahrgäste nicht zu gefährden, kann das Schifffahrtspersonal das Anbringen eines Maulkorbs jederzeit verlangen und ggf. auch die Beförderung des Hundes verweigern.
  • Kampfhunde werden generell nicht befördert.
  • Blindenführhunde werden kostenlos befördert.
  • Bitte beachten Sie im Interesse unserer übrigen Fahrgäste, dass Sie Ihren Hund nicht unmittelbar vor der Fahrt im See baden lassen. Das Bootspersonal kann die Beförderung von nassen Hunden verweigern.
  • Kindergruppen (Kinder bis 5 Jahre)

Nur die Kinder (bis 5 Jahre) fahren kostenlos. Alle Aufsichtspersonen zahlen den Tarif für Erwachsene und ältere Kinder (ab 6 Jahre) den Kinderpreis.

  • Schüler- und Jugendgruppen von 6 bis 17 Jahren

Für je 10 zahlende Schüler bzw. Jugendliche erhält eine volljährige Aufsichtsperson eine Freifahrt. Die Karten müssen für alle Gruppenmitglieder von einer Aufsichtsperson bezahlt und abgeholt werden.

Wussten Sie, dass ...

  • ... die Fahrkarte nur am Lösungstag gültig ist.
  • ... Sie die Fahrkarte entweder auf dem Schiff beim Schaffner oder Online erhalten.
  • ... es keine Ermäßigung auf die Gästekarte gibt.
  • ... Ermäßigungen nicht kombiniert werden können. Außerdem weisen wir darauf hin, dass für ermäßigte Fahrscheine entsprechende Nachweise (z. B. Altersnachweis) durch den Fahrgast zu erbringen sind.
  • ... die Tarifbestimmungen der Bayerischen Seenschifffahrt zu beachten sind.